Download-Bereich

Info-Flyer Informationen über das Unterrichtsangebot
Anmeldung zum Ausdrucken oder Ausfüllen am PC (Download mit rechter Maustaste)
Ummeldung bei Unterrichtswechsel
Abmeldung zur Abmeldung genügt auch eine formlose schriftliche Mitteilung (Stichtage: 15.01. und 15.07.)
SEPA-Formular zur Änderung der Bankverbindung oder des Zahlungspflichtigen
Schulordnung Schulordnung, gültig ab dem Schuljahr 2016/17
Gebührensatzung Gebührensatzung, gültig ab 1. Januar 2017
Kopierverbot Informationen zum Kopierverbot von Noten
Musikschul-ABC einfache Antworten auf die meisten Fragen
Übe-Leitfaden zur häuslichen Unterstützung, denn Spaß am Musizieren ist das Ergebnis erfolgreichen Übens
 

Hinweise

Finanzielle Unterstützung
Für Familien mit geringem Einkommen oder hohem Mehraufwand gibt es Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung: aus öffentlichen Mitteln (z.B. Bildungs- und Teilhabeleistungen, umfangreiche Informationen bietet der Wegweiser des Bundesministeriums für Familie), auch der Förderverein der Musikschule kann auf Antrag und unter Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Sozialstipendien gewähren. Weitere Auskünfte erteilt die Schulverwaltung.

Bildung ist ein öffentliches Gut
Die Unterrichtsgebühren der Musikschule sind nicht kostendeckend. Jede einzelne Unterrichtsstunde wird durch die Stadt Neresheim und das Land Baden-Württemberg bezuschusst. Das Musikschul-Angebot ressourcenbewusst und effektiv nutzen bedeutet, vorbereitet in den Musikschul-Unterricht zu kommen und die Kinder und Jugendlichen auch zu Hause entsprechend zu fördern und unterstützen.